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So erhalten Sie Ihre Prodega Kundenkarte
Wenn Sie zu einer der untenstehenden Branchen gehören, haben Sie gemäss unseren Zutritts- und Einkaufsbedingungen Zugang zu allen Prodega-Märkten und erhalten eine persönliche Prodega-Kundenkarte.
Zutritts- und Einkaufsbedingungen
(gültig für alle Prodega Märkte)

Unsere Devise heisst: "Profis für Profis". Wenn Sie als Profi Lebensmittel gewerbsmässig entweder verarbeiten oder damit handeln, sind Sie bei uns als Kunde herzlich willkommen, d.h., Sie sind tätig in der

Gastronomie:
Restaurant, Hotel, Pension, Tea Room, Nachtbetrieb (Bar, Dancing, Pub), Fast-Food-Betrieb, Party-Service (mit entsprechender Betriebsbewilligung)

Gemeinschaftsverpflegung:
Pflegeanstalt, Heim, Spital, Betriebsverpflegung, Kantine (mind. 20 Mahlzeiten pro Arbeitstag), Ferienheim, Verein mit eigener Verpflegung, Militär, Zivilschutz

Detailhandel:
Lebensmittel-Detailhandel, Bäckerei, Konditorei, Confiserie, Molkerei, Käserei, Metzgerei, Comestibles, Traiteurs, Kiosk, Schwimmbad, Camping, Tankstellen-Shop, Drogerie, Getränkehandel, Automatensteller
Einkaufsbedingungen
  • Der Prodega-Einkaufsausweis mit Foto ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Änderung der Einkaufsberechtigung muss der Prodega sofort gemeldet werden. Der Ausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen.
  • Der persönliche Ausweis berechtigt zum Einkauf in allen Prodega- und Growa-Märkten. Die Einkaufsberechtigung erlischt bei Betriebsaufgabe.
  • Pro Karteninhaber ist maximal eine Begleitperson zugelassen.
  • Taschen irgendwelcher Art (ausser Kühltaschen) dürfen nicht in die Verkaufsräume mitgenommen werden.
  • Beim Einkauf ist die Benützung eines Einkaufswagens obligatorisch.
  • Die Waren werden rein netto verkauft, gegen Barzahlung in CHF oder Euro, per Maestro oder Postcard.
    Eine Abbuchung im Lastschriftverfahren (LSV) bedingt zusätzliche Abklärungen.
  • Als Engros-Markt erwarten wir einen Umsatz von mindestens CHF 10‘000.-- pro Jahr.
  • Bei Missbrauch des Ausweises wird die Einkaufsberechtigung entzogen.
  • Der Verlust der Einkaufskarte ist sofort zu melden, jeder Kunde haftet für seine Karte.

    Prodega / Growa Cash + Carry
    Transgourmet Schweiz AG
    Die Geschäftsleitung

Bitte beachten Sie ebenfalls unsere Geschäftsbedingungen.
Copyright & Geschäftsbedingungen
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