Jugendschutz
Die Jugendschutzgesetze verbieten den Verkauf von Alcopops. Spirituosen, Apéritife und Tabakprodukten an unter 18-jährige, Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-jährige. Die Mitarbeitenden dürfen einen Ausweis mit Altersangabe verlangen.