Die Junior Card ist persönlich und nur für den Kochnachwuchs bestimmt. Wir bitten Sie daher, sich für die Gültigkeitsdauer dieser Karte an die aufgeführten Bedingungen zu halten.

Mit Prodega/Growa Cash+Carry in die Zukunft (PDF)
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Bedingungen
  1. Die Junior Card ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Änderung beim Einkaufsberechtigten muss der Prodega sofort gemeldet werden. Der Ausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen.
  2. Die Junior Card berechtigt zum Einkauf in allen Prodega/Growa Märkten und bleibt Eigentum der Prodega.
  3. Die Einkaufsberechtigung erlischt bei Lehr-Ende oder bei Lehrabbruch. Ein Lehrabbruch muss uns zwingend vom Lernenden innerhalb eines Monats gemeldet werden.
  4. Pro Lernender ist nur eine Begleitperson zugelassen.
  5. Die Waren werden rein netto verkauft, gegen Barzahlung in Schweizer Franken oder Euro, per Maestro oder Postcard.
  6. Bei Missbrauch der Junior Card wird die Einkaufsberechtigung entzogen.
Jugendschutz
Die Jugendschutzgesetze verbieten den Verkauf von Alcopops. Spirituosen, Apéritife und Tabakprodukten an unter 18-jährige, Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-jährige. Die Mitarbeitenden dürfen einen Ausweis mit Altersangabe verlangen.
Antragsformular Junior Card ausdrucken und ausfüllen.

Download PDF JUNIOR CARD

Formular zusammen mit Kopie Lehrvertrag und persönlichen Ausweis mitbringen.
Wichtig: Der Lehrmeister muss bei der Antragsstellung im Markt dabei sein.